Die Angebotsspanne im Bereich des privaten Umzugs ist enorm groß, auch preislich. Dies ist grundsätzlich wenig erstaunlich, denn die Nachfrage nach Umzugsleistungen bewegt sich in einem breiten Spektrum. Vom innerstädtischen Umzug einer schlichten 2 Zimmerwohnung bis hin zum internationalen Full-Service Umzug samt Luftfracht, Kunsttransport und sämtlicher Zusatzleistungen. Natürlich bedingen unterschiedliche Ansprüche unterschiedliche Preise.
Seit geraumer Zeit kommt es jedoch vermehrt zu Betrugsfällen, insbesondere in Städten. Umzugs-Anbieter versuchen dabei Kunden mit extrem niedrigen Pauschalpreisen zu locken. Deren Zustandekommen ist jedoch unseriösem und teils gesetzeswidrigem Handeln geschuldet. Beim vermeintlichen günstigen Pauschal- oder Festpreis bleibt es am Ende nicht, auch wenn dies so suggeriert wurde.
Was hat es mit den preisgünstigen Angeboten auf sich, die oft als Pauschalpreise beworben werden?
Wird ein kompletter Umzug zum verdächtig niedrigen Festpreis angeboten, sollte jeder Kunde stutzig werden. Die Preise für Umzüge hängen zwar von vielen Faktoren ab. Etwa von: der jeweiligen Stadt oder Region, der Größe des Umzugsunternehmens, Art und Volumen des Umzugsguts, der Distanz zwischen Be- und Entladestelle etc.. Dennoch lässt sich erkennen, dass manch günstiges Angebot für eine Umzugsfirma wirtschaftlich gänzlich unrentabel sein muss.
Der vermeintliche Festpreis steigt daher noch beträchtlich.
Die Quellen für zusätzliche Kosten sind vielfältig und zumeist im Kleingedruckten versteckt. So gilt der angebotene Pauschalpreis womöglich nur für einige Arbeitsstunden, jede weitere, die hinzukommt, wird dann erheblich teurer abgerechnet.
Eventuell bringt der Anbieter ohne vorherige Absprache spezielles Equipment mit und berechnet dieses kostspielig. Auch könnten für das Verladen einzelner Möbel und für die Möbelmontagen hohe Aufschläge oder der Abschluss von teuren Versicherungen verlangt werden.
Dieses Vorgehen ist nicht grundsätzlich illegal. Allerdings ist es extrem unseriös, wenn Mehrkosten nicht vorab kommuniziert, sondern mit einem Mal während des Umzugs eingefordert werden. Dennoch ist auch dann natürlich nicht jeder Betrag legitim. Ist die Höhe der Forderung oder die abgerechnete Leistung nicht nachvollziehbar, gilt es daher zu widersprechen. Und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.
Zum Vergleich: Die Betriebe der deutschen Umzugskooperationen werden den Umfang aller Leistungen und Kosten stets vorab auflisten. Der Aufwand für den Umzug wird noch vor Vertragsabschluss anhand einer Wohnungsbesichtigung ermittelt. Nur so kann seriös kalkuliert, die Anzahl einzusetzender Umzugsprofis, benötigtes Equipment sowie der Zeitaufwand exakt eingeplant werden.
TIPP: Sie möchten einen Eindruck vom Aufwand und möglichen Kosten Ihres Umzugs bekommen? Bei den vertrauenswürdigen Betrieben der Umzugskooperationen erhalten Sie ein Angebot. Und damit eine seriöse Grundlage vom etablierten Fachmann.
Doch an welchen Stellen können dem Kunden Nachteile entstehen? Ist nicht jedes Umzugsunternehmen zur Haftung in einem gewissen Rahmen verpflichtet?
Für Umzugsunternehmen besteht nach §451g im Handelsgesetzbuch eine grundsätzliche Versicherung, beziehungsweise Grundhaftung gegenüber dem Kunden. Diese beträgt 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Allerdings gilt die Grundhaftung lediglich beim Einsatz von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Nutzt ein Anbieter also nur Transporter, umgeht er die gesetzliche Haftung. Der Auftraggeber bleibt dann auf möglichen Schäden sitzen. Oder bekommt deutlich überteuerte Versicherungsleistungen angeboten. Arbeitet der Anbieter gänzlich ohne Erlaubnis oder Legitimation, ist in der Regel auch keinerlei Versicherungsschutz gegeben.
Kann der Kunde nicht auf Transport und Verladung seiner Möbel zum Festpreis bestehen und die Zahlung plötzlich verlangter Mehrkosten ablehnen?
Zusätzliche Beträge fordern betrügerische Anbieter mit erheblichem Nachdruck ein und auch erst, wenn Teile des Umzugsguts verladen sind. Dann wird die Herausgabe des Hausrats im Umzugs-LKW verweigert oder der Abbruch des Umzugs angedroht.
Die Umzugsfirma besitzt bei ausstehenden Forderungen (ob zu recht oder unrecht) zunächst einmal ein Pfandrecht auf das Transportgut. Da es sich um einen zivilrechtlichen Streitfall handelt, müssen dann letztlich Gerichte entscheiden.
Jedoch sind diese Umzugsanbieter meist nur Briefkastenfirmen ohne feste Adresse oder Ansprechpartner. Sie werben mit Zeitungsanzeigen, Visitenkarten oder Wurfzetteln. Die dort angegebene Mobilnummer ist im Reklamations- oder Streitfall oft nicht mehr erreichbar. Häufig werden Betriebe auch schnell wieder aufgelöst, sind plötzlich insolvent oder haben den Namen gewechselt. Forderungen lassen sich jetzt nicht mehr adressieren.
Beachtet man einige wichtige Hinweise, lässt sich unnötiger Ärger beim Umzug zumeist vermeiden.
Mit einigen der folgenden Fragen lassen sich unseriöse Angebote erkennen:
Seriöse Umzugsunternehmen werden:
Wichtige Empfehlungen:
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel: Nicht jeder ist Umzugsunternehmer!
Gerade bei einem Umzug sollte nicht an der falschen Stelle gespart werden. Immerhin vertraut der Umziehende seinen gesamten Besitz einem ihm unbekannten Unternehmen an. Ein starkes, seriöses Leistungsportfolio sollte die Grundvoraussetzung für eine Vertrauensbasis sein. Die professionellen Umzugsunternehmen der deutschen Umzugskooperationen verpflichten sich zu hohen Qualitätsstandards, garantiertem Kundenservice und fachmännischen Umzugsleistungen. Langjährige Expertise und eine Vielzahl zufriedener Kunden gewährleisten die verlässliche Sicherheit der kooperierenden Umzugsunternehmen.